(1) Sollten bei einer Person in einer Haushaltsgemeinschaft (Vater, Mutter, Geschwister) Symptome von COVID 19 auftreten und es wird ein entsprechender Test bei dieser Person durchgeführt, so sollen bitte die anderen Familienmitglieder so lange nicht in die Schule kommen, bis das entsprechende Testergebnis vorliegt:
(a) Fällt der Test negativ aus, so kann das Kind am nächsten Tag wieder zur Schule kommen.
(b) Sollte der Test positiv sein, so gelten alle Personen im Haushalt als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie (1) und werden durch das Gesundheitsamt gemeinsam mit der erkrankten Person in Quarantäne geschickt. Das Gesundheitsamt legt fest, ob dann in der Schule weitere Maßnahmen ergriffen und auch die Kontaktpersonen auf COVID 19 getestet werden müssen und ab wann das Kind die Schule wieder besuchen kann. Bitte teilen Sie uns dies telefonisch unter 0251-263360 zeitnah mit.

Sollte ein Kind in der Klasse Ihres Kindes in Quarantäne sein, weil es im häuslichen Umwelt mit einer auf Covid 19 positiv getesteten Person lebt (Kontaktperson 1), so besteht kein Grund, dass die anderen Schülerinnen und Schüler - unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen - nicht zum Unterricht kommen könnten.
