Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Die regelmäßige Ausgabe von Selbsttests entfällt ab dem 01.02.2023.
- Freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer kann weiterhin eine Maske getragen werden.
- Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Positiv getesteten Personen wird ab dem 01.02.2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen (also auch in der Schule) mindestens eine medizinie Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
- Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
- Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen möglichst gering bleiben.
