Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern!
Wir hoffen, ihr und Sie hatten eine schöne und erholsame Weihnachts(ferien)zeit und sind gut ins neue Jahr 2021 gestartet, für das wir alles Gute, Erfolg und vor allem Gesundheit wünschen!
Für den Unterrichtsbetrieb ab dem 11.01.2021 gelten die folgenden Regelungen, die Frau Ministerin Gebauer am 06.01.2021 mitgeteilt hat. Eine SchulMail erwarten wir im Laufe des Tages und wir werden Sie dann erneut aktuell über die genaue Ausgestaltung des Distanzlernens in der Zeit vom 11. bis 31.01.2021 informieren.
Text des Pressebriefings (in leicht gekürzter Form):
Die neuen Regelungen für den Unterricht in Nordrhein-Westfalen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 im Einzelnen:
1. Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
2. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.
3. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
4. Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben.
Quellen: Pressemitteilung des Landes NRW
Seite des Schulministeriums NRW

